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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag.
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im beiderseitigen Interesse das Vertragsverhältnis klären sollen.

1. Vertragspartner sind der Besteller und „Haus Heidi“.

2. Der Gastaufnahmevertrag ist geschlossen, sobald die FeWo bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt ist.

3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertagspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist – Mindestbuchung von drei Übernachtungen. Abbestellfristen für gemietete FeWos sieht der Gesetzgeber nicht vor.

4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

5. Der Gast ist verplichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

6. Die Einsparungen betragen nach der ständigen Rechtssprechung bei Übernachtung 10% des jeweils vereinbarten Preises.

7. Für Beherbergungsverträge gelten die Bestimmungen des Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach § 552 BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er aus einer in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z. B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z. B. schlechtes Wetter.

8. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene FeWos nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

9. Bis zur anderweitigen Vergebung der FeWos hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 6 erreichten Betrag zu zahlen.

10. Der Besteller hat für Verluste oder Beschädigungen die durch ihn, seinen Begleitperson oder Teilnehmer verursacht worden sind, einzustehen.

11. Eine Haftung für unentgeltlich auf dem Hofgrundstück abgestellte Fahrzeuge oder deren Inhalt übernimmt der Vermieter nicht.

12. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.

13. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.