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Aufhebung der Allgemeinverfügung

Wandern in der Sächsischen Schweiz

Nach bangen Wochen hat sich die Lage in der Sächsischen Schweiz wieder entspannt. Die Feuer unterhalb der Bastei und in der hinteren Sächsischen Schweiz konnten Dank vieler ehrenamtlicher Einsatzkräfte und freiwilliger Helfer die Brände wieder eingedämmt und gelöscht werden. Daher wurde die Allgemeinverfügung durch das Landratsamt aufgehoben.

Was heißt das für unsere Gäste?

Für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist das waldgesetzliche Betretungsrecht ab 07.08.2022 nicht mehr eingeschränkt.

Wir begrüßen unsere Gäste recht herzlich und freuen uns über Ihren Besuch im Haus Heidi Rathen. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Buchung haben, können Sie uns gerne direkt kontaktieren.

Ihre Familie Baatz und Frau Riedel

Veröffentlichung des Landratsamts:

Das Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge als untere Forstbehörde hebt die Allgemeinverfügung vom 26.07.2022 (Az.: 145-861.21-W/055/22) gemäß § 13 Abs. 1, 2 und §§ 35, 37 SächsWaldG zum 07.08.2022 auf.
Für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist das waldgesetzliche Betretungsrecht ab 07.08.2022 nicht mehr eingeschränkt.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.
Lediglich für das Einsatzgebiet in der Hinteren Sächsischen Schweiz gilt weiterhin ein Betretungsverbot des Waldes auf Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG).
Die Allgemeinverfügungen können im Wortlaut auf folgender Seite abgerufen werden: www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html